Zum Inhalt springen

Finanzierung & Förderung

Gute Ausstattung muss auch finanziell funktionieren.

Schulbudget, Elternbeschaffung, Förderung und Leihgeräte lassen sich miteinander kombinieren.

Wir bauen Ausstattung und organisatorischen Ablauf passend zum gewählten Finanzierungsmodell auf.

Planungsunterlagen zur Finanzierung einer Tabletklasse

Digitale Schule der Zukunft

Förderung für persönliche Schülerendgeräte in Bayern.

Im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ können förderfähige mobile Endgeräte in teilnehmenden 1:1-Ausstattungsklassen staatlich bezuschusst werden. Förderhöhe, Fristen und Voraussetzungen legt der Freistaat fest – wir zeigen hier immer den aktuellen Stand mit Quelle.

Aktueller Förderstand

Digitale Schule der Zukunft

Schuljahr
2026/27
Förderbetrag
bis zu 350 € je förderfähigem Endgerät
Stand
22.07.2026

Kostet das Gerät inklusive der von der Schule verbindlich vorgegebenen Ausstattung weniger, ist die Förderung auf diese Kosten begrenzt.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus · maßgeblich sind stets die offiziellen Angaben.

Mögliche Modelle

So kann die Finanzierung aussehen.

Welches Modell passt, hängt von Schule, Sachaufwandsträger und Elternschaft ab – eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.

Elternbeschaffung

Eltern erwerben das persönliche Schülergerät.

Schulische Beschaffung

Schule bzw. Sachaufwandsträger beschafft die Geräte.

Leihgeräte

Die Schule hält Geräte für bestimmte Situationen bereit.

Mischmodelle

Persönliche Geräte plus Leih- oder Spezialgeräte.

Erst Kriterien prüfen. Dann bestellen.

Förderung und technische Eignung müssen vor der Beschaffung geprüft werden. Wir berücksichtigen:

  • Gerätetyp
  • Mindestanforderungen der Schule
  • Förderbedingungen
  • Zeitpunkt der Beschaffung
  • Erforderliche Nachweise

Ob ein Gerät förderfähig ist, entscheidet sich nach den jeweiligen Förderbedingungen – eine Garantie können wir dafür nicht geben.

Möglichst wenig Bürokratie für Eltern.

Je nach Projekt stellen wir bereit:

  • Klare Geräteauswahl
  • Nachvollziehbares Angebot
  • Rechnungsunterlagen
  • Gerätedaten
  • Hinweise zum Förderprozess

Den staatlichen Förderantrag stellt die jeweils berechtigte Person nach den offiziellen Vorgaben.

Informationen für Eltern

Soziale Teilhabe

1:1 bedeutet: Jeder kann mitarbeiten.

Ein digitales Unterrichtskonzept braucht auch Lösungen für Familien, bei denen eine Eigenbeschaffung nicht möglich ist. Leihgeräte und alternative Wege planen wir deshalb von Anfang an mit.

Häufige Fragen zu Finanzierung und Förderung.

Alle FAQ ansehen
Wie hoch ist die Förderung der „Digitalen Schule der Zukunft“?

Schuljahr 2026/27: bis zu 350 € je förderfähigem Endgerät. Kostet das Gerät inklusive der von der Schule verbindlich vorgegebenen Ausstattung weniger, ist die Förderung auf diese Kosten begrenzt. Stand: 22.07.2026, Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Förderbeträge und Voraussetzungen können sich ändern – maßgeblich sind die offiziellen Angaben.

Muss ich das Gerät bei Ettmüller kaufen?

Nein. Erfüllt ein vorhandenes oder anderweitig beschafftes Gerät die mit der Schule festgelegten technischen Anforderungen, kann es je nach Schulprojekt ebenfalls eingebunden werden.

Kann ein bereits vorhandenes iPad verwendet werden?

In vielen Projekten ja. Wir prüfen, ob Modell, Betriebssystem und Gerätestatus die Anforderungen erfüllen und ob eine Einbindung in die schulische Geräteverwaltung möglich ist.

Wann darf ein gefördertes Gerät gekauft werden?

Maßgeblich sind immer die aktuellen Förderbedingungen. Nach derzeitigem Stand ist ein Kauf erst förderfähig, nachdem das Kultusministerium die Teilnahme der Schule bestätigt hat. Den konkreten Zeitraum teilt Ihnen die Schule mit – bitte vorher nicht auf eigene Faust bestellen.

Wer stellt den Förderantrag?

Das richtet sich nach dem jeweiligen Programm. Bei der „Digitalen Schule der Zukunft“ sind nach aktuellem Stand die Erziehungsberechtigten bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler antragsberechtigt. Wir stellen die nötigen Unterlagen wie Rechnung und Gerätedaten bereit – den Antrag selbst stellt die berechtigte Person.

Was ist mit Familien, die kein eigenes Gerät finanzieren können?

Dafür sollte schon bei der Projektplanung eine Lösung vorgesehen werden. Je nach Konzept stellt die Schule einen Bestand an Leihgeräten bereit. Wir unterstützen bei Auswahl, Beschaffung, Einrichtung und Einbindung in die Geräteverwaltung – damit Leih- und Schülergeräte möglichst einheitlich im Unterricht eingesetzt werden können.

Nächster Schritt

Erst Förderung und Anforderungen klären – dann bestellen.